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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter ihre Wohnungen nicht gewinnbringend untervermieten dürfen, da dies gegen das Gebot der Zumutbarkeit der Untervermietung verstößt. Das Urteil stärkt das Recht der Vermieter, Mietverträge zu kündigen, wenn Mieter von der Untervermietung profitieren. Sowohl Mieter- als auch Vermieterverbände unterstützen die Entscheidung. Die Bundesregierung plant außerdem neue Regelungen für Möblierungszuschläge.
Der Artikel untersucht den wachsenden Trend zu möblierten Wohnungen auf dem deutschen Mietmarkt und stellt fest, dass 17 % der inserierten Wohnungen im Jahr 2025 als möblierte befristete Mietwohnungen angeboten wurden, fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Er erklärt, wie Vermieter Möbelzuschläge verlangen können (nach dem Vorbild von Berlin und Hamburg) und damit möglicherweise Mietobergrenzen umgehen können, und beschreibt detailliert die von Justizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die eine separate Auflistung der Möbelzuschläge und klarere Berechnungsregeln zum Schutz der Mieter vorsehen.